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   BFH, 14.07.1992 - V R 10/88   

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https://dejure.org/1992,8897
BFH, 14.07.1992 - V R 10/88 (https://dejure.org/1992,8897)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1992 - V R 10/88 (https://dejure.org/1992,8897)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1992 - V R 10/88 (https://dejure.org/1992,8897)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.07.1989 - V R 8/86

    Zur Frage des Gestaltungsmißbrauchs (§ 42 AO) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 10/88
    Der erkennende Senat hat eine von Eheleuten gewählte "Konstruktion", die in der "Vorschaltung" eines (Ehegatten-)Unternehmers besteht, der sich die ihm fehlenden Mittel für die Anschaffung eines Unternehmensgegenstandes (PKW) von dritter Seite beschafft, im Urteil vom 13. Juli 1989 V R 8/86 (BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100) im Hinblick auf § 19 Abs. 3 UStG 1980 nicht als rechtsmißbräuchlich beurteilt.

    Er ist hierbei davon ausgegangen, daß sich die Praxis bei der Bearbeitung von Rechtsbehelfen auf das Urteil in BFHE 158, 166, BStBl II 1990, 100 eingestellt hat.

  • BFH, 14.05.1992 - V R 56/89

    Unangemessene Vermietung von KFZ an Unternehmen des Ehegatten (§ 42 AO

    Auszug aus BFH, 14.07.1992 - V R 10/88
    Der Senat hat an dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 14. Mai 1992 V R 56/89 auch für den Fall festgehalten, daß die zwischen den Ehegatten gewählte Konstruktion besonders gekünstelt erscheine.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung der Entscheidung V R 56/89 hingewiesen.

  • FG Baden-Württemberg, 07.08.2020 - 9 K 2621/18

    Zum Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit, des Vorsteuerabzugsrechts sowie

    Der BFH hat die langfristige Vermietung eines einzelnen beweglichen Gegenstandes unter Hinweis des Duldens des Eingriffs in den eigenen Rechtskreis dann auch ganz regelmäßig als unternehmerisch angesehen (vgl. Stadie, a.a.O., § 2 Rz. 319 und 418 - mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen; s. ferner zur PKW-Vermietung unter Ehegatten: BFH-Urteile vom 13.07.1989 V R 8/86, a.a.O., Rz. 18; vom 14.05.1992 V R 56/89, BStBl II 1992, 859, Rz. 17; vom 14.07.1992 V R 10/88, BFH/NV 1993, 136, Rz. 10; vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O., Rz. 7; dagegen abweichend für eine Wohnmobil-Vermietung unter Ehegatten: BFH-Urteil vom 12.12.1996 V R 23/93, a.a.O., Rz. 34 f.).

    Über diese hatte der BFH bereits wiederholt zu entscheiden, und zwar insbesondere über Fälle mit dem Erwerb oder der Errichtung von Arzt-Praxisräumen durch die Ehefrau und anschließender Vermietung an den Arzt-Ehemann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15.04.1999 V R 85/98, UR 2000, 36; vom 07.09.1995 V R 52/94, BFH/NV 1996, 443; vom 22.10.1992 V R 33/90, BStBl. II 1993, 210; vom 10.09.1992 V R 30/89, BFH/NV 1993, 446; vom 16.01.1992 V R 1/91, a.a.O.) und über - wie im Streitfall - Fälle mit der Vorschaltung der Ehefrau beim Erwerb eines PKW und anschließender Vermietung an den Ehegatten (vgl. z.B. BFH-Urteile 13.07.1989 V R 8/86, a.a.O.; vom 14.05.1992 V R 56/89, a.a.O.; vom 14.07.1992 V R 10/88, a.a.O.; vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O.) In gefestigter Rechtsprechung hält der BFH es insoweit für die Frage, ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, allein für entscheidend, ob der Vermieter-Ehegatte die Stellung als Vermieter aus eigener finanzieller Kraft wahrnimmt, d.h. ob er die Mittel für den Erwerb und den Unterhalt des Mietobjekts in einem überschaubaren Zeitraum aus eigenem Einkommen (einschließlich der Miete) bzw. Vermögen leisten kann (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 04.05.1994 XI R 67/93, a.a.O., Rz. 12).

    Schließlich hat der BFH in der vorliegenden Konstellation mit einem finanziell unabhängigen Vermieter-Ehegatten nicht einmal dann einen Gestaltungsmissbrauch angenommen, wenn dieser den PKW trotz der Vermietung im gewissen Umfang noch eigennutzte bzw. sich sogar vertraglich eine Eigennutzung im bestimmten Umfang vorbehalten hatte (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14.07.1992 V R 10/88, a.a.O., Rz. 2 und 11; vom 13.07.1989 V R 8/86, a.a.O., Rz. 2 und 19).

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2005 - 9 K 168/04

    Umsatzsteuerliche Anerkennung eines PKW-Mietvertrages zwischen Arbeitgeber und

    Allein der Umstand, dass der Kläger als Vermieter in seiner Rolle als Arbeitnehmer zugleich derjenige ist, der das Fahrzeug tatsächlich (mit-) benutzt, vermag die Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nicht zu begründen (vgl. Urteile des BFH vom 14. Juli 1992 V R 10/88, BFH/NV 1993, 136, vom 16. März 1993 XI R 45/90, BFHE 171, 122; Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 10. November 1992 II 182/90, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 350).
  • FG Baden-Württemberg, 11.11.1993 - 10 K 133/91
    Für die Anwendung des § 42 AO ist daher im Streitfall kein Raum, zumal PKW-Miet- oder Leasing-Verträge zwischen Ehegatten umsatzsteuerrechtlich nicht von vorneherein verworfen werden (BFH-Urteile vom 13. Juli 1989 V R 8/86, BStBl II 1990, 100 ; vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BStBl II 1992, 859 ; vom 14. Juli 1992 V R 10/88, BFH/NV 1993, 136).
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